Psychische Erkrankungen sind heute der häufigste Grund für Berufsunfähigkeit in Deutschland. Je nach Auswertung gehen zwischen 30 und knapp 48 Prozent aller BU-Fälle auf Depressionen, Burnout und verwandte Diagnosen zurück. Vor zwanzig Jahren lag der Anteil bei einem Bruchteil davon.
Diese Checkliste geht durch, was Burnout versicherungsrechtlich bedeutet, wann die Berufsunfähigkeitsversicherung leistet und was Betroffene vorbereiten sollten. Wer sich in die Bedingungen einlesen will: diese Informationsseite bereitet die Unterschiede zwischen den Klauseln auf.
Schritt 1: Verstehen, wie Burnout eingeordnet wird
Hier liegt die erste Hürde. Burnout ist im WHO-Katalog ICD-10 zwar aufgeführt, allerdings nicht als eigenständige Krankheit, sondern als Syndrom unter Z73, also unter „Probleme mit Bezug auf Schwierigkeiten bei der Lebensbewältigung".
Private Versicherer orientieren sich bei der Prüfung an diesen Definitionen. Deshalb reicht die Diagnose Burnout allein häufig nicht aus, um eine Leistung auszulösen.
In der Praxis tritt Burnout allerdings selten allein auf. Es geht meist mit anderen psychischen Diagnosen einher:
- Depressive Episode oder rezidivierende depressive Störung
- Angststörungen
- Anpassungsstörungen
- Somatoforme Störungen
- Schlafstörungen mit Krankheitswert
Genau diese Diagnosen sind es, die im Leistungsfall zählen. Ein Attest, auf dem nur „Burnout" steht, ist für die Versicherung wenig verwertbar. Eine fachärztliche Diagnose nach ICD-Kriterien dagegen schon.
Die Zahlen zur Entwicklung sind eindeutig: Die Zahl der Krankschreibungen aufgrund eines Burnout-Syndroms ist seit 2004 um rund 700 Prozent gestiegen, die betrieblichen Fehltage sogar um fast 1.400 Prozent.
Schritt 2: Prüfen, wann die BU-Versicherung leistet
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt, wenn Sie voraussichtlich mindestens sechs Monate lang zu mindestens 50 Prozent außerstande sind, Ihren zuletzt ausgeübten Beruf auszuüben.
Bei psychischen Erkrankungen gelten dieselben Maßstäbe wie bei körperlichen. Der Unterschied liegt in der Nachweisführung:
| Körperliche Erkrankung | Psychische Erkrankung | |
|---|---|---|
| Diagnose | bildgebende Verfahren, Laborwerte | Anamnese, Testverfahren, Verlauf |
| Objektivierbarkeit | hoch | geringer |
| Prüfaufwand des Versicherers | mittel | hoch |
| Dauer bis zur Entscheidung | 2 bis 6 Monate | 4 bis 12 Monate |
| Ablehnungsquote | niedriger | höher |
Bei psychischen Erkrankungen prüfen Versicherer aufwendiger, weil die Befunde schwerer objektivierbar sind.
Was die Prüfung erleichtert:
Lückenlose Behandlungsdokumentation. Fachärztliche Befunde, nicht nur hausärztliche Krankschreibungen.
Nachgewiesene Therapie. Wer eine Psychotherapie begonnen und durchgehalten hat, dokumentiert damit den Behandlungsverlauf.
Konkrete Beschreibung der Tätigkeit. Der Versicherer muss verstehen, welche Anforderungen Ihr Beruf stellt. Führungsverantwortung, Kundenkontakt, Konzentrationsanforderungen, Schichtdienst.
Zeitlicher Verlauf. Wann traten welche Symptome auf, welche Behandlungen folgten, was hat gewirkt.
Rechnen Sie mit einem längeren Verfahren. Zwischen Antrag und Entscheidung vergehen bei psychischen Diagnosen häufig sechs bis zwölf Monate, in denen Sie weiter Beiträge zahlen und kein Geld erhalten.
Schritt 3: Die Gesundheitsfragen richtig beantworten
Der wichtigste Punkt für alle, die noch keine Berufsunfähigkeitsversicherung haben. Die Gesundheitsfragen fragen nach Behandlungen der letzten fünf bis zehn Jahre, ausdrücklich auch nach psychotherapeutischen.
Wer hier etwas verschweigt, riskiert im Leistungsfall den vollständigen Verlust des Anspruchs, weil der Versicherer wegen Anzeigepflichtverletzung vom Vertrag zurücktreten kann.
Angegeben werden muss auch:
- Jede Psychotherapiesitzung, auch einzelne probatorische Sitzungen.
- Beratungen bei psychologischen Beratungsstellen, wenn sie ärztlich dokumentiert sind.
- Verordnete Psychopharmaka, auch pflanzliche, wenn sie ärztlich verschrieben wurden.
- Krankschreibungen mit psychischer Diagnose, auch kurze.
- Stationäre oder teilstationäre Aufenthalte.
Fordern Sie vor dem Antrag eine Auskunft Ihrer Krankenkasse über die abgerechneten Diagnosen der letzten zehn Jahre an. Ärzte codieren gelegentlich Diagnosen, von denen Patienten nichts wissen, und genau diese tauchen später in der Leistungsprüfung auf.
Schritt 4: Wissen, was bei Vorerkrankungen möglich ist
Eine dokumentierte psychische Behandlung führt nicht automatisch zur Ablehnung. Diese Ergebnisse sind möglich:
Annahme ohne Einschränkung. Bei einer einmaligen, abgeschlossenen Behandlung, die mehrere Jahre zurückliegt und folgenlos blieb.
Annahme mit Risikozuschlag. Der Beitrag steigt um 25 bis 100 Prozent, der Schutz bleibt vollständig.
Annahme mit Ausschluss. Psychische Erkrankungen werden vom Schutz ausgenommen. Das ist bei einem Anteil von bis zu 48 Prozent aller BU-Fälle eine erhebliche Lücke.
Zurückstellung. Die Aufnahme wird um zwei bis fünf Jahre verschoben, danach neu geprüft.
Ablehnung. Bei laufender oder kürzlich abgeschlossener Behandlung schwererer Erkrankungen.
Stellen Sie in jedem Fall eine anonyme Risikovoranfrage über einen Makler. Dabei prüfen mehrere Versicherer den Fall ohne Namensnennung. So sammeln Sie keine Ablehnungen, die anderswo gemeldet werden und die Aufnahme weiter erschweren.
Die Einschätzungen unterscheiden sich zwischen den Anbietern erheblich. Was ein Versicherer ablehnt, nimmt ein anderer mit Zuschlag an.
Schritt 5: Alternativen kennen, wenn die BU ausscheidet
Wer wegen psychischer Vorerkrankungen keine Berufsunfähigkeitsversicherung bekommt, hat Optionen mit geringerem Schutzumfang:
Grundfähigkeitsversicherung. Zahlt beim Verlust definierter Fähigkeiten wie Sehen, Gehen oder Greifen. Der Nachteil liegt auf der Hand: Psychische Erkrankungen sind meist nicht abgedeckt.
Erwerbsunfähigkeitsversicherung. Leistet erst, wenn gar keine Tätigkeit mehr möglich ist. Die Hürde ist hoch, dafür ist die Aufnahme leichter.
Funktionsinvaliditätsversicherung. Orientiert sich an messbaren Funktionsverlusten.
Erhöhung der gesetzlichen Absicherung. Freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung können den Anspruch auf Erwerbsminderungsrente sichern oder verbessern.
Keine dieser Alternativen ersetzt eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Sie sind Teillösungen für Fälle, in denen der eigentliche Schutz nicht erreichbar ist.
Was Betroffene und Vorsorgende tun sollten
- Wer noch gesund ist: Berufsunfähigkeitsversicherung so früh wie möglich abschließen, vor der ersten psychotherapeutischen Behandlung.
- Alle Gesundheitsfragen vollständig beantworten, auch einzelne Sitzungen.
- Vor dem Antrag eine Auskunft der Krankenkasse über abgerechnete Diagnosen einholen.
- Bei Vorerkrankungen zuerst eine anonyme Risikovoranfrage stellen.
- Im Leistungsfall fachärztliche Diagnosen nach ICD vorlegen, nicht nur den Begriff Burnout.
- Die eigene Tätigkeit im Antrag detailliert beschreiben.
Ein Hinweis zur Prävention, der über Versicherungsfragen hinausgeht: Burnout entwickelt sich über Monate und Jahre. Frühe Anzeichen sind anhaltende Erschöpfung, Zynismus gegenüber der eigenen Arbeit und das Gefühl, trotz Aufwand nichts zu bewirken. Wer diese Signale bemerkt, sollte handeln, bevor eine Krankschreibung nötig wird.
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